In den hessischen Sommerferien haben viele Lehrer und Lehrerinnen keinen Arbeitsvertrag. Und das, obwohl Lehrkräfte dringend gesucht werden und der Mangel groß ist.
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben die künftigen Lehrkräfte nicht, weil sie als Beamte auf Widerruf nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sie müssen deshalb Bürgergeld (bisher „Hartz IV“) beantragen, sofern sie Leistungen vom Staat erhalten wollen.
LMAO. 🤡